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Einzelheiten
Drei Orte. Ein Gastgeber.
Ferienwohnungen Eckermann

Beherbergungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Beherbergung in den Ferienwohnungen Eckermann, Brauhausgasse 13, 99423 Weimar (Inhaber Kevin Deobald, im Folgenden „Vermieter“), und alle damit verbundenen Leistungen.

2. Buchung

Eine verbindliche Reservierung kommt ausschließlich durch die Reservierungsbestätigung des Vermieters zustande. Der Mindestaufenthalt beträgt zwei Nächte. Bei Gruppenreisen oder Langzeitaufenthalten können wir eine Anzahlung verlangen. Zum Weimarer Zwiebelmarkt (zweites Oktoberwochenende) stellen wir den Gesamtbetrag vorab in Rechnung; die Reservierung wird erst mit Zahlungseingang verbindlich, sonst heben wir sie auf.

Zusätzlich zum Übernachtungspreis erheben wir die Kulturförderabgabe der Stadt Weimar von 1,10 € pro Person und Nacht und führen sie an die Stadt ab.

3. An- und Abreise

Check-in ab 15:00 Uhr per Schlüsselsafe oder ferngesteuerter Haustüröffnung; die Informationen zur Anreise senden wir ein bis zwei Tage vorher zu. Check-out bis 10:00 Uhr.

4. Stornierung

  • bis 8 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • in den 7 Tagen vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
  • am Anreisetag, bei Nichtanreise und bei früherer Abreise: 100 % des Übernachtungspreises

5. Haustiere und Rauchen

Haustiere sind erlaubt. Für die allergikerfreundliche Aufbereitung der Wohnung berechnen wir einen Aufpreis von 10,00 € pro Tag. Das Rauchen ist in den Wohnungen nicht gestattet.

6. Parken

Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.

7. Haftung

Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Treten Störungen oder Mängel auf, bemüht sich der Vermieter bei Kenntnis um Abhilfe. Der Gast trägt das ihm Zumutbare dazu bei, die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden und hält die Wohnung während des Aufenthalts in ordentlichem Zustand. Eltern haften für ihre Kinder.